Um trotz krankheitsbedingter Beeinträchtigung das tägliche Leben in größtmöglicher Autonomie und in der gewohnten Umgebung bestreiten zu können, ist eine Umgestaltung der Wohnung notwendig. Die Entfernung der Teppiche, die Anbringung eines Handlaufs, Erhöhung des Toilettensitzes, usw. tragen dazu bei, Stürze zu vermeiden.
Für größere Umbauarbeiten und den Abbau architektonischer Hindernisse gewährt die Autonome Provinz Bozen finanzielle Beiträge. Gefördert werden Arbeiten, die den Zugang zur Wohnung erleichtern – die Anbringung von Rampen, Hebebühnen, Liftanlagen – und Arbeiten, die in der Wohnung vorgenommen werden: die Anpassung des Badezimmers, des Schlaf- und Wohnraumes; die Automatisierung von Türen, Jalousien, Fenstern; die Anbringung von Deckenliften, usw.
Auch der Kauf einer barrierefreien Wohnung, wenn die eigene, einzige Wohnung aus technischen Gründen nicht umgebaut werden kann, wird durch einen Schenkungsbeitrag gefördert.
Um einen Beitrag ansuchen können, sowohl Betroffene als auch jene Familienangehörige, die in der gleichen Familiengemeinschaft leben und das Pflegegeld beziehen, oder Kondominien, wenn behinderte Personen dort ihren Wohnsitz haben.
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen:
Amt für Wohnbauförderung
Landhaus 12,
Kanonikus-M.-Gamper-Straße/Ecke Schlachthofstraße 1
39100 Bozen
Tel. 0471 41 87 40 / 0471 41 87 41
Technisches Amt - Tel. 0471 41 87 61