Wer an Parkinson erkrankt kann bei entsprechender Therapie noch lange ein selbstbestimmtes Leben führen. In späteren Phasen der Krankheit aber wird es für die Betroffenen schwierig, im Beruf voll einsatzfähig zu sein oder den Alltag selbständig zu bewältigen. Ab diesem Moment haben die Betroffenen Anrecht auf Unterstützung von Seiten der öffentlichen Hand.
Zivilinvalidität:
Parkinsonbetroffene, die durch die Symptome ihrer Krankheit in der Ausübung ihrer beruflichen oder häuslichen Tätigkeiten eingeschränkt sind, können einen Antrag auf Zuerkennung der Zivilinvalidität stellen. Die Behinderung sowie die Zivilinvalidität werden bei einer Untersuchung durch die Ärztekommission des Sanitätsbetriebes festgestellt. Das Ergebnis der Untersuchung wird dem/der Betroffenen und der Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) zugeschickt.