Die Pflegesicherung

Mit dem Landesgesetz zur Pflegesicherung wird die Betreuung pflegebedürftiger Personen zuhause, in ihrer gewohnten Umgebung, ermöglicht.

Die Pflegesicherung unterstützt die Familien mit besonderen Pflege- und Betreuungsleistungen in ihrem Bemühen, den pflegebedürftigen Angehörigen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Sie wird ausschließlich über den Landeshaushalt finanziert und das Pflegegeld wird direkt und unabhängig von Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person ausbezahlt. Es dient der Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen, zur Deckung der Kosten für die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen und zur Verwirklichung von Maßnahmen zum selbständigen Leben.

Das Pflegegeld wird von der Autonomen Provinz Bozen ausbezahlt. Um das Pflegegeld zu bekommen, müssen sich die Betroffenen an den zuständigen Sozialsprengel wenden. Ein Einstufungsteam stellt dann bei einem Hausbesuch den Pflege- und Betreuungsbedarf fest. Dadurch wird die Pflegestufe ermittelt.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem erhobenen Pflege- und Betreuungsbedarf der betroffenen Personen. Das Pflegegesetz sieht vier Pflegestufen vor, an die ein Betrag von 551 bis 1.800 Euro gekoppelt ist. Das monatliche Pflegegeld wird dem/der Pflegebedürftigen direkt ausbezahlt; auf begründeten Antrag hin eventuell auch der pflegenden Person. Auf Feststellung des Einstufungsteams kann das Pflegegeld teilweise in Form von Dienstgutscheinen ausgezahlt werden. Für die Betreuung im Heim gibt es einen Zusatzbetrag.