Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins können Personen werden, die am Parkinson-Syndrom leiden, deren Ehepartner, Verwandte, Freunde, sowie alle Interessierten. Um als Mitglied aufgenommen zu werden, können Sie Ihre persönlichen Daten direkt in die vorgesehenen Felder eintragen und verschicken oder das Formular zur Mitgliedschaft sowie das Informationsblatt zur Datenverarbeitung ausdrucken, ausfüllen und uns zusenden. Die Mitglieder haben das Recht die von der Vereinigung angebotenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, das aktive und passive Wahlrecht auszuüben und Vorschläge für die Vereinstätigkeit einzubringen. Sie haben die Pflicht den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen, die Vereinsstatuten und die Geschäftsordnung einzuhalten, die Beschlüsse der Organe zu beachten und die Vereinsinteressen zu fördern.

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